Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
Formulare Gaststättenerlaubnis (vorübergehend)
Mit diesem Formular können Sie bei besonderen Anlässen, z.B. Vereinsjubiläum, eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis zur Abgabe von Speisen und Getränken beantragen
Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
Anschrift | Verwaltungsgemeinschaft Sünching Schulstraße 26 ![]() 93104 Sünching |
Telefon | 09480/9380-0 |
Fax | 09480/9380-20 |
Internet | |
poststelle@vg-suenching.de | |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Nachmittags: Montag und Dienstag von 13.30 bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 bis 18.00 Uhr |