Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Aufhausen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gemeinde-aufhausen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BayDiV vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Bei einigen Bildern sind die Alternativ-Texte durch Platzhaltertexte gefüllt.
  • Nicht alle Überschriften sind korrekt ausgezeichnet.
  • Auf der Startseite sind die Kacheln in der Newsübersicht nicht semantisch gekennzeichnet.
  • Optische Listen sind teilweise nicht ausgezeichnet.
  • Der Inhalte von Schriftgrafiken wird nicht durch eine Textalternative wiedergegeben.
  • Nicht alle verlinkten PDF-Dateien sind barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.03.2024 erstellt.

Sie basiert auf dem Test auf barrierefreie Online-Redaktion, durchgeführt durch die Pfennigparade WKM GmbH. Mit ihm werden die Aspekte der EN 301 549 geprüft, die in der Regel durch Redakteure beeinflussbar sind.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter poststelle@vg-suenching.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Aufhausen
Schulstr. 26
93104 Sünching
E-Mail: poststelle@vg-suenching.de
Tel.: 09480/9380-0
Fax: 09480/9380-20

Durchsetzungsverfahren

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html