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 Erhebliche Lockerungen ab 3. April

Der Bayerische Ministerrat hat die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, ab dem 3. April 2022 nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen anzuwenden und von weitergehende Maßnahmen (der so genannten Hotspotregelung) keinen Gebrauch zu machen, da diese nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist.

Es wird daher zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die bis vorerst 30. April gilt.

Folgende "Basisschutzmaßnahmen" werden darin vorgeschrieben:

Maskenpflicht (FFP2) nur noch in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen (wie Pflegeheime und Krankenhäuser) und im ÖPNV
Regelmäßige Testungen in Schulen
Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen
Allgemeine Hygienemaßnahmen (Abstand, das Tragen medizinischer Masken, allgemeine Hygienekonzepte) werden empfohlen, sind aber freiwillig
Für Büchereien gilt daher: Sowohl der reguläre Ausleihbetrieb als auch Veranstaltungen oder Schulbesuche können ab dem 3. April ohne Auflagen durchgeführt werden.